Kooperationsanwälte

Standort Köln

Köln

Isabel Bals,

Fachanwältin für Medizinrecht

Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess aus dem Jahre 1979 wurde das Prinzip der „Waffengleichheit“ im Arzthaftungsprozess eingeführt. Patienten fragen oft, ob es denn überhaupt Sinn mache, gegen einen hochrangigen Arzt vorzugehen. Die Erfolgsaussichten werden erfahrungsgemäß für sehr gering gehalten. „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“ Tatsache ist, dass Gerichte im Arzthaftungsrecht in hohem Maße auf Gutachtermeinungen angewiesen sind. Auch gerichtliche Sachverständige sind jedoch an Recht und Gesetz gebunden. Sie haften für eine falsche Begutachtung. Ausschlaggebend ist, dass der Patient den medizinischen Erfahrungsvorsprung der Ärzteseite durch fachmännische Beratung ausgleicht. Um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte „Waffengleichheit“ zu verwirklichen, hat die Rechtsprechung inzwischen Beweiserleichterungen für den Patienten geschaffen und die Rechte des Patienten auch in anderen Bereichen entscheidend gestärkt.