Erste Hilfe bei einem Behandlungsfehler
Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler:
- Nicht jede Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ärztlichen Behandlung lässt den Schluss auf einen Behandlungsfehler zu.
- Der Arzt schuldet keinen Erfolg, und auch keine optimale Behandlung. Ein Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn die Behandlung nicht dem ärztlichen Facharztstandard entspricht.
- Oft lässt sich der Reaktion des behandelnden Arztes und/oder der nachbehandelnden Ärzte ein Hinweis auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers entnehmen.
Wie gehe ich beim Verdacht eines Behandlungsfehlers vor?
- Konfrontieren Sie den Arzt unter Zeugen mit dem Vorwurf und beobachten Sie seine Reaktion.
- Verschaffen Sie sich (ggf. vorher) unter einem Vorwand einen Einblick in die Behandlungsunterlagen und fertigen Sie Kopien an.
- Suchen Sie einen Arzt der gleichen Fachrichtung auf und erörtern Sie mit diesem Ihren Verdacht.
- Halten Sie sämtliche beweisrechtlich relevanten Umstände in einem schriftlichen Vermerk unter Datumsangabe fest.
- Führen Sie Buch und sammeln Sie Belege über sämtlichen Ausgaben, die in Verbindung mit der möglichen Falschbehandlung stehen könnten.
- Führen Sie ein Schmerzensgeldtagebuch.
- Lassen Sie sich rechtlich beraten. Ggf. sind Verjährungsfristen zu beachten. Wir raten unbedingt davon ab, übereilt ein Strafverfahren gegen die verantwortlichen Ärzte einzuleiten.
Vorbeugen ist besser: Wie verringere ich das Risiko eines Behandlungsfehlers?
- Vermeiden Sie unnötige Eingriffe! Viele Beschwerden wachsen sich im Laufe eines Lebens aus. Dies gilt insbesondere für Schönheitsoperationen!
- Holen Sie vor jedem invasiven Eingriff eine zweite Meinung ein!
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt nach dem Spezialisten für das jeweilige Fachgebiet!
- Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt für den operativen Eingriff!
- Und nicht zuletzt: Hören Sie auf Ihre innere Stimme!
